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Pro+Contra-Übersicht


Die folgende, in einzelne Bereiche unterteilte Auflistung zeigt Ihnen die wesentlichen Unterschiede der PKV zur GKV.

Rollen Sie die Seite nach unten, um direkt einen bestimmten Vergleich anzuzeigen:

Ambulante Behandlung

Arztwahl

GKV:  Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung

PKV:  Freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten.

Heilpraktiker

GKV: Keine Leistungen für Heilpraktiker

PKV: Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert

Zuzahlungen

GKV:

  • Arztbesuche: 10 EUR pro Quartal
  • Zahnarztbesuche 10 EUR pro Quartal
  • (andere) Facharztbesuche ohne Überweisung: 10 EUR

 Ausnahmen zu den Zuzahlungen: 

  • Die Zuzahlung wird auf 2% (für chronisch Kranke auf 1%) der Bruttoeinnahmen beschränkt
  • Für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren keine Zuzahlung.

PKV: Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente und Heilbehandlungen.

Sehhilfen

GKV: Einschränkungen von Leistungen ab 2004

Ein Beispiel: Erwachsene erhalten für Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen Leistungen aus der Gesetzlichen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben noch einen Anspruch auf Brillen oder Kontaktlinsen. 

PKV: Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. mit Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle bis zu 150,-- EUR. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.



Krankenhausbehandlung

GKV

Der Arzt muss bei der Einweisung eine Krankenhaus-Vergleichsliste berücksichtigen. Sollte ein anderes Krankenhaus gewählt werden, könnten die Mehrkosten evtl. ganz oder teilweise dem Patienten auferlegt werden. Die Selbstbeteiligung bei Krankenhausaufenthalt beträgt:
10 EUR Zuzahlung pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr ab 18 Jahren.
...

PKV

Freie Krankenhauswahl
Freie Arztwahl, auch Chefarzt
Freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer

Zahnersatz

GKV

Die gesetzliche KV erstattet nur 50 % der für kassenübliche Ausführungen entstandenen Kosten.(Bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen bis 65 %)


Zahnimplantate, funktionsdiagnostische Maßnahmen im Zusammenhang mit Kiefergelenkserkrankungen sowie Mehrkosten für Zahnersatz, der aufwendiger als notwendig ist, muss der gesetzlich Versicherte selbst tragen. 


Zahnersatz ab 2005: 
Zahnersatz muss gesondert versichert werden – wahlweise bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherer. Den Beitrag dafür muss der/die Versicherte alleine tragen. Bisher hat sich der Arbeitgeber am Beitrag für Zahnersatz mit 50 % beteiligt.

PKV

Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100% der Zahnersatzkosten versichert. Hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik, funktionsdiagnostische Maßnahmen und Zahnimplantate


Krankengeld

GKVt

 Das Krankengeld beträgt (auch für freiwillig versicherte Mitglieder) nur noch 70% des Bruttoentgelts und darf 90% des Nettoentgelts nicht überschreiten. Eine Krankengeldzahlung, die über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.050,00 EUR liegt, ist nicht zulässig. Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt. Gravierende Einkommensverluste können die Folge sein.

 

Krankengeld ab 2006
Ab 2006 muss der GKV-Versicherte für das Krankengeld alleine aufkommen. Bisher hat sich der Arbeitgeber an dem Krankengeldbeitrag mit 50% beteiligt. Der Sonderbeitrag für das Krankengeld wird 0,5% der beitragspflichtigen Einkünfte betragen.

PKV

Versicherbar ist das Nettoeinkommen, ohne zeitliche Begrenzung.


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